Februar 2026
Liebe Glonnerinnen und Glonner,
am 8. März sind Kommunalwahlen in Bayern. Bei den Kommunalwahlen werden alle 6 Jahre Gemeinderäte, Bürgermeister, Kreisräte und Landräte gewählt. Hier bestimmen Sie welche Personen die nächsten 6 Jahre, die Ihnen besonders nahestehenden Dinge des täglichen Lebens bestimmen, sofern dies nicht durch übergeordnete Gesetze generell geregelt ist. Diese Vertreter haben somit einen wichtigen Einfluss auf das tägliche Leben am Ort. Daher bitte ich Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und Kandidat(inn)en ihres Vertrauens zu unterstützen.
Detaillierte Informationen zur Wahl und Wahlverfahren finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Staatsministerium des Inneren unter https://www.stmi.bayern.de/suv/wahlen/gemeindekreis/index.php und auch auf vielen anderen Webseiten. Informationen zu den Zuständigkeiten finden Sie z.B. unter https://www.stmi.bayern.de/kub/komselbstverwaltung/index.php .
Während man in der Presse bzw. den Medien oft über die Problematik der Kandidatenfindung berichtet wurde, haben sich in Glonn 73 Gemeinderatskandidat(inn)en zur Verfügung gestellt. Dies zeigt in meinen Augen die Verbundenheit mit Glonn. All diese Kanditati(inn)en sind bereit einen Teil ihrer Freizeit zum Wohle der Gemeinde einzusetzen. Dies sollten Sie würdigen und sich auf die Kommunalwahl vorbereiten. Vermutlich werden alle 4 Listengruppierungen, welche zur Gemeinderatswahl antreten, Wahlinformationen in Papierform und/oder sozialen Medien verteilen. Bitte nehmen Sie sich die Zeit um für Sie passende Kandidat(inn)en auszuwählen. Jedem Kandidaten/in können Sie bei der Gemeinderatswahl jeweils bis zu 3 Stimmen, aber insgesamt nicht mehr als 20 Stimmen, geben.
Die 20 Gemeinderatssitze werden dabei nach Anzahl der Stimmen, welche jede „Liste“ bekommt, aufgeteilt und anschließend innerhalb der Listen an die Kandidaten mit den meisten Stimmen der jeweiligen Liste vergeben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Sitze im Verhältnis der Gesamtzahl der Stimmen einer Liste, an alle Listen/Parteien aufgeteilt wird. Man wählt also defacto immer zuerst die Liste und anschließend die Person. Dies hat zur Folge, dass nicht die Kandidat(inn)en mit den meisten Stimmen im Gemeinderat vertreten sein werden. Dafür bildet der Gemeinderat die Listen/Fraktionen entsprechend dem Stimmenverhältnis ab. Insbesondere in größeren Gemeinden oder Städten trägt dies wohl zur Vielfalt im Kommunalgremium bei. Bei der Wahl des Kreistags ist dies analog, wobei Sie hier 60 Stimmen (=Anzahl der Sitze im Kreistag) haben, wovon wieder eine Person mit maximal 3 Stimmen bedacht werden kann.
Zur Wahl der Landräte und Bürgermeister haben Sie jeweils eine Stimme. Gewählt ist derjenige Bewerber, welcher mehr als 50% der abgegebenen, gültigen Stimmen bekommen hat. Ist dies am 8. März nicht der Fall, so gibt es 2 Wochen später eine Stichwahl zwischen den Kandidaten mit den meisten Stimmen des ersten Wahlgangs.
Ich persönlich bedanke mich an dieser Stelle sehr gerne bei all den Glonner Kandidat(inn)en, welche sich bereit erklärt haben bei der Kommunalwahl zu kandidieren. Neben der Bereitschaft Freizeit zu opfern bedeutet dies auch Mut oder Überwindung, da aufgrund der festgelegten Sitze zwangsweise die meisten Kandidat(inn)en nicht ausreichend Stimmen für einen Sitz bekommen können. Ich wünsche allen Kandidat(inn)en einen fairen Umgang miteinander und positive Erfahrungen.
Für interessierte Bürger(innen) werden wir am Wahltag auf der Webseite https://glonn.de die Ergebnisse bzw. einen Link dazu für Glonn und dem Landkreis veröffentlichen.
Ihr Josef Oswald, 1. Bürgermeister
