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Aus dem Archiv – Die Mietwaschküche

Die Mietwaschküche

Am 24.Oktober 1953 wurde sie bestellt, am 20. November geliefert, per Bahnfracht an die Bahnstation Glonn, die Original Miele Trommelwaschmaschine Nr.108 für Kohlefeuerung mit Drehstrom 220/230 Volt für DM 2350,- sowie die Original Miele Wäsche Schleuder Größe 2 für 8 Kilogramm Wäsche für 905,-. Einige Tage später trafen auch die bestellten Bottiche ein.

Aufgestellt wurden diese Geräte in der neuen Mietwaschküche, die die Gemeinde im Feuerwehrhaus einrichtete und in dem die Hausfrau  für 2 DM pro Waschgang ihre Wäsche waschen konnten. Zur Aufsicht und Anleitung wurde Juliane Gruber eingestellt, die bis dahin eine Wäscherei in Glonn betrieb und deren Geschäft, wie sie in ihrer Bewerbung um die Stelle schrieb, nach Eröffnung der Mietwaschküche nicht mehr lohnend sein würde.  Eine Spende in Höhe von 1000 Mark von Max Lebsche, gedacht als “Grundstock für Werke der Volksgesundheit“ , hatte diese Einrichtung unter anderem möglich gemacht. Die Mietwaschküche bestand bis 1964. In den ersten Jahren wurde die Waschküche intensiv genutzt – so verzeichnet die Gemeindekasse im Jahr 1954 im Januar Einnahmen von 208,50. Bei einer Gebühr von  2 DM pro Wäsche, wie im Gemeinderat von Nov. 1953 beschlossen, sind das über 100 Maschinen, die gewaschen wurden.  Juliane Gruber erhielt zuerst 30%, später 40% dieser Einnahmen als „Entschädigung“. Es ist anzunehmen, dass die Waschküche  sehr stark von Vertriebenen, Flüchtlingen und Evakuierten  Neu-Glonnern genutzt wurde, die zum Teil in sehr beengten räumlichen Verhältnissen in Glonn leben mussten. Die Statistik verzeichnet im Jahre 1954 893 Vertriebene und Evakuierte und 1987 Einheimische. Die Bevölkerung war nicht nur in Glonn nach dem Krieg schlagartig um 35% gestiegen,  sondern in allen anderen Gemeinden des Landkreises. Die Wohnungsnot war also auch im  Jahre 1954 noch entsprechend groß, nicht selten lebten ganze Familien in einem Zimmer zur Untermiete. Die Anschaffung einer eigenen Waschmaschine erübrigte sich in den 50er Jahren für die allermeisten Bewohner Glonns, kostete doch eine Miele Waschmaschine für den Privathaushalt  bis zu 2000 DM. Der Stundenlohn der Mauer und Elektriker,  die beim Ausbau der Waschküche beschäftigt waren betrug im Jahre 1954 zwischen 1.80 und 2.80. Einige Rechnungen der beteiligten Handwerksbetriebe – alle heute noch in Glonn bekannt –  finden sie hier :

Rechnung Firma Landthaler
Rechnung Schreinerei Bredenhöller
Rechnung Jos.Altinger Elektro

Mit den Jahren nahmen die Nutzung und damit auch die Einnahmen der Waschküche immer mehr ab, während z.B. die Stromkosten für den Betrieb zunehmend stiegen. Das Wirtschaftswunder machte sich nun auch in Glonn bemerkbar, der Wohlstand stieg und auch der Wohnungsbau war vorangekommen. Die meisten Glonner lebten in ausreichendem Wohnraum und hatten Arbeit gefunden, man konnte sich wieder ein bisschen was leisten – unter anderem auch eine Waschmaschine.

Vielleicht erinnert sich ja der ein oder andere an die Waschküche im Feuerwehrhaus, hat dort selbst oder mit Mutter, Tante, oder Oma die Wäsche gewaschen, hat vielleicht sogar ein Bild… – ich freue mich über jede Erinnerung oder Anekdote: Rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir ein Mail, ich freue mich!

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Entwurf eines Briefes  zum Abschied von Graf Maximilian Arco – Zinneberg

von Glonner Bürgern (vom Gemeindeschreiber oder sogar vom Bürgermeister?)

Aus diesen Sätzen wird, wenn man zwischen den Zeilen liest, deutlich, dass die Glonner einen baldigen Wegzug der Arcos von Zinneberg befürchten. Wenn man die damalige geschichtliche Entwicklung kennt, dann werden diese Bedenken verständlich. Am 4. Juni 1848 kam es in ganz Bayern zu einer revolutionären Veränderung: Das Grundentlastungsgesetz trat an diesem Tag in Kraft. Für alle von einem Grundherrn abhängigen Bauern, und das waren die meisten, bedeutete das    die Befreiung aus ihrer viele Jahrhunderte langen Abhängigkeit. Für den Grundherrn dagegen, das  war  häufig der Adel, war es gleichbedeutend wie der Verlust ihrer hochherrschaftlichen Stellung, einher ging damit auch ein herber Verlust ihrer Macht und eine erhebliche finanzielle Einbuße. Die  hohen Abgaben und Arbeitsleistungen, die sie bisher von Ihren „Grundholden“, das waren die von ihnen abhängigen Bauern, entfielen ab sofort. Das war jedoch nicht die einzige Einschränkung.
Am 30. März 1850 kam es zu einer weiteren Gesetzesänderung. Es wurde darin festgelegt, dass  die Berechtigung zur Jagd auf das Grundeigentum festgelegt wurde; die Eigenjagd war dem Grundeigentümer nur unter den Voraussetzungen, dass sein Grundbesitz entsprechend groß und die Grundfläche zusammenhängend ist, zugestanden. Damit entfiel für den Adel das Privileg des bis dato verbrieften Jagdrechts. Dass dieser Verlust für einen so leidenschaftlichen Jäger wie es der Zinneberger Graf Maximilian von Arco war, besonders schmerzlich war und ihn bis aufs Mark traf, ist gut nachvollziehbar.
Diese drastische Einschränkung habe ihn, so ist überliefert, maßlos geärgert, ja schockiert, so dass er sich sogar mit dem Gedanken trug, Bayern zu verlassen und seinen Wohnsitz ins benachbarte Österreich zu verlegen. Sein Bruder Louis besaß dort schon seit 1837 das südlich von Salzburg gelegene Schloss Anif und er selbst hatte auch schon seinen Sekretär mit der Suche nach einem Gut in Österreich, aber auch Ungarn beauftragt.
Dieser Sinneswandel ihres Grafen blieb den Glonnern nicht verborgen und sie befürchteten aus guten Gründen den Wegzug des bei ihnen in hohen Ansehen stehenden „Adlergrafen“.
In dem folgenden Entwurf eines Briefes an ihren Grafen bringen sie ihre Sorgen dazu zum Ausdruck. Beim Briefschreiber handelt es sich zweifelsfrei um eine gebildete Person. Die Sprache ist hochachtungsvoll und ehrfürchtig, manchmal fast blumig, in Teilen neigt sie zu der bis dato erlebten Unterwürfigkeit. Im ganzen Schreiben wird die Befürchtung des Wegzugs und sein Bedauern dazu zum Ausdruck gebracht.
Dieses Schreiben hat Frau Barbara Kreutzer im Rahmen ihrer Archivarbeit, zu der sie von der Gemeinde Glonn beauftragt wurde, in den bisher noch zum großen Teil ungeordneten historischen Unterlagen entdeckt. Wer der Schreiber war, darüber kann nur spekuliert werden. Vielleicht war es der damalige Lehrer Dunkes, der zusätzlich, wie damals üblich, auch Gemeindeschreiber war.
Zwischen der Familie Dunkes und den Arcos bestand, wie ein im „Dritten Reich“ von den Nationalsozialisten vielfach geforderter „Ariernachweis“ zu Tage brachte, eine familiäre Verbindung. Aloys Arco von Zinneberg, der Bruder von Max, hatte ein Verhältnis mit einer Tochter der Dunkes, aus dem drei Töchter hervorgingen. Er verstand es, dieses Verhältnis für die Öffentlichkeit und auch für seine Familie im Verborgenen zu halten. Er hat sich aber um seine Töchter in der Form gekümmert, dass er einen Notar mit der Auszahlung der Alimente beauftragte, und zwar sogar bis ungefähr zum 25. Lebensjahr.
Die Befürchtungen der Glonner in Bezug auf den Weggang waren berechtigt. Am 28. Dezember 1850 wurde der Kaufvertrag mit dem Markgrafen Fabio von Pallavicini abgeschlossen, Zinneberg hatte damit einen neuen Schlossherrn.
Max hatte Glück! Er musste sich nicht sehr lange  über den Verlust seiner Jagd und über diese für ihn negative Entwicklung in Bayern grämen. König Maximilian II. , der selbst mit der Jagd nur wenig zu tun haben wollte, den Grafen Arco jedoch als adeligen Freund und auch als Jäger sehr schätzte, sprach ihm die Jagdreviere um den Königssee zur alleinigen Jagdausübung zu. Für Max ging damit ein Traum in Erfüllung, er war jetzt der Jagdherr über die vier Oberförstereien Königssee, Ramsau, Bischofswiesen und Schellenberg.
Hier nun die wörtliche Wiedergabe des Brief-Entwurfes:

        Glonn am 22. May 1849

Hochgeborener Herr Graf,
Unendliches Wonnegefühl regte sich in unseren Herzen, als Eure Gräfliche Gnaden anno    ?   ten dies Monats hiesige Gegend mit dero hohen Gegenwart beehrte. Aber noch viel tieferen Eindruck machte bei uns gehorsam Unterzeichneten die Kunde, daß wie in früheren Jahren, auch heuer der Hochgeborenen Herrn Graf an der Seite Eurer verehrten  Gemahlin und der frischen munteren Jugend das stille ruhige Thal auf einige Zeit bewohnen werden.
Es regte sich in allen Herzen der unveränderliche feste Entschluß, Eure Hochgeboren durch einige Abgeordnete von hiesiger Gemeinde die Empfindungen und Gefühle, welche wir früher so noch jetzt, für Eure Gräflichen Gnaden und holden erhabenen Familie in eines jeden treuen Bayern ?? sich unwiderstehlich außen, ehrfurchtsvoll zu äußern.
Allein diese Freude wird uns unvermuthet entnommen, durch welches Geschick, uns ist es ganz unbekannt. Deßwegen wagen es die unterthänigst Unterzeichneten schriftlich ihre Gesinnung nah zu bringen.
Hochgeborener Herr Graf!
Wenn die heutzutage herrschenden Wirren so manches hervorbrachten, was in früheren Zeiten man sich nicht zu denken getraute, so können wir ehrfurchtsvoll Unterzeichnete die heilige Versicherung geben, daß die gegenwärtige Sachlage keinem aus uns nun willkommen und ersehnt ist. Wohl mag es unter Hunderten einen geben, der sich ob dergleichen Veränderungen freut, uns aber ist keinem bewußt, und wir hängen noch mit ebenso unerschütterlicher Treue………..(ab hier ist die Kopie
abgeschnitten)
Nehmen dahier Euer Hochgeborener  die Versicherung der gehorsamst Unterzeichneten, die nicht von Eigensucht oder sonstigen Interessen geleitet, und die aufrichtigsten Wünsche mit hin, nach jene Burg, die einstens die alten Höhlwarth in sich schloß und die jetzt stolz sein darf, das edle Geschlecht der Arco aufzunehmen.Verschmähen aber Euer Gräfliche Gnaden die Bitte nicht, die wir noch schließlich darzubringen wagen:
Wenn vergnügt und froh von den Alpen herab das Horn ertönt, wenn blitzend die Sonne ihre Strahlen über die Berge über den Spiegel der Isar wirft, und wenn liebend im Kreise der Ihrigen die Stunden Ihnen verschwinden, o so gedenken Sie an das ruhige friedliche Glonnthal, in welchem Menschen wohnen, die jederzeit bereit sind in guten und in schlimmen Tagen ihre Gutsherrschaft in ihre Mitte zu nehmen und immer rufen werden:

 Hoch lebe das Gräfliche Haus

Und hier das Original aus dem Gemeindearchiv Glonn

Kommentierung: Hans Huber

Fundstücke aus dem Archiv

Bei der Arbeit im Archiv, dem Sichten, Sortieren, „Übersetzen“, Verzeichnen und Digitalisieren unzähliger Dokumente und Bilder finden sich immer wieder aufs Neue Interessantes, Kurioses, Aufschlussreiches und Vergessenes, das die Entwicklung unseres Ortes, das Gemeindeleben, den Alltag und die historischen Momente aus den verschiedensten Blickwinkeln beleuchtet.

In loser Folge und ohne Anspruch auf Vollständigkeit soll an dieser Stelle immer wieder das ein oder andere Fundstück vorgestellt werden.

Und sollte dem ein oder anderen beim Betrachten und Lesen einfallen, dass er oder sie auch solche Fundstücke zu Hause hat, z.B. Plakate, Broschüren, Zeitungsartikel, Briefe, Tagebücher, Fotos, Eintrittskarten Einladungen, Rechnungen, Aufzeichnungen oder Erinnerungen von Eltern und Großeltern , so würde sich das Archiv der Gemeinde Glonn über eine Kontaktaufnahme sehr freuen!

Ein bisschen dauert es noch, aber dann:  Viel Vergnügen beim Stöbern!

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Archiv – Benutzung&Satzung&Datenschutz

Benutzung

Das Gemeindearchiv Glonn ist ein öffentliches Archiv, die Benutzung des Archivs ist kostenlos und steht allen Bürgerinnen und Bürgern, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft nachweisen können, offen. Ein berechtigtes Interesse ist insbesondere gegeben, wenn die Benutzung zu amtlichen, wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen, rechtlichen, unterrichtlichen oder publizistischen Zwecken oder zur Wahrnehmung von berechtigten persönlichen Belangen erfolgt. Gerne könne Sie mich während der Öffnungszeiten im Archiv besuchen, wenn Sie  ihr Anliegen aber vorher telefonisch oder per email anmelden und näher erläutern, kann ich Ihnen eventuell schon bei einem ersten Besuch die gewünschten Information oder Dokumente bereitstellen.  Deshalb bitten ich Sie auch,  bevor sie mit Ihren Recherchen in unserem Archiv starten, Ihre Fragestellung zu konkretisieren. Ich berate und unterstütze Sie bei Ihrem Forschungsthema und bin bei der Auswahl der Akten und sonstigen Unterlagen gerne behilflich.

Vor der Benutzung des Archivs benötige ich den unterschriebenen Benutzerantrag.

Datenschutz

Bitte beachten Sie, dass archivalische Dokumente Sperrfristen unterliegen, innerhalb derer sie nicht eingesehen werden dürfen. Für alle Dokumente, die nicht bei der Entstehung zur Veröffentlichung gedacht waren, gilt eine Sperrfrist von 30 Jahren, für personenbezogene Daten, auch Bilder – endet die Sperrfrist 10 Jahre nach dem Tod, bzw. 100 Jahre nach der Geburt der betroffenen Person.
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Satzung

In der Archivsatzung in der Fassung vom 30.1.2019 über die Aufgaben und die Benutzung des Glonner Gemeindearchivs, können Sie sich über die Benutzungsberechtigung, Benutzungszweck, Benutzungsantrag, Schutzfristen und die Benutzungsgenehmigung informieren.Grundlage von Satzung und Benutzungsordnung sind die Bayerische Gemeindeordnung Art 57 Abs.1 und das Bayerische Archivgesetz.

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Gemeindearchiv der Marktgemeinde Glonn

Herzlich Willkommen auf der Seite des Gemeindearchivs der Marktgemeinde Glonn !

Ab Sonntag 7.4.2024

Die neue Website:

archiv-glonn.de

Sie werden dort in den digitalen Beständen des Archivs stöbern können, Dokumente herunterladen, Statistiken, Archivalien und Bilder zu verschiedensten  Bereichen der Ortsgeschichte finden.

Entwicklung der Infrastruktur, politische Meinungsbildung, Facetten des Alltagsleben und historische Ereignisse, Vereinsgeschichte und Verwaltungsgeschehen – mit diesen und weiteren Themen möchte die neue Seite alle „alten“ und „neuen“ Glonner Bürger und Bürgerinnen anregen und unterstützen, sich mit der Geschichte der eigenen Heimat, mit der politischen, gesellschaftlichen, landschaftlichen  Entwicklung der eigenen Lebensumwelt zu beschäftigen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus diesem Grund die aktuelle Seite des Archivs nicht mehr umfassend bearbeitet wird und manche Inhalte nicht mehr vervollständigt werden!

 

 

 

 

 

Sie finden das Archiv im Rathaus:
Marktplatz 1, 85625 Glonn
Barbara Kreutzer,  Zi.303

Dienstag und Mittwoch 8.30 -16.00 Uhr
Donnerstag                      8.30 -12.00 Uhr

Tel.: 08093/9097-46
Email: barbara.kreutzer@glonn.de

„Heute ist die gute alte Zeit von morgen“ (Karl Valentin)

Bitte haben sie Verständnis dafür, dass sich diese Seite noch im Aufbau befindet und noch nicht alle Inhalte vollständig sind. Auch der ein oder andere Fehler kann noch auftauchen… Danke!

Das Archiv – Das Gedächtnis der Gemeinde

Kommunalarchive werden gerne als „Gedächtnis“ der Gemeinden und ihrer Bürgerschaft bezeichnet, die sie tragen. Ihre Aufgaben haben ihre gesetzmäßige Verankerung in Art. 57 Abs. 1 der Bayerischen Gemeindeordnung und Art. 13 Abs. 2 des Bayerischen Archivgesetzes. Sie reichen von der Bewahrung, Bewertung und Erschließung bis zur Nutzbarmachung und Auswertung der Schriftgutüberlieferung.

Historisches Wissen in Form von Bildern, Dokumenten, Briefen; Akten etc. zu erhalten,  erfahrbar und zugänglich zu machen, und darüber hinaus zu gewährleisten, dass das Handeln der kommunalen Verwaltung über Jahrzehnte und Jahrhunderte kontinuierlich transparent und nachvollziehbar ist, sind die Aufgaben des Kommunalarchivs. Dazu kommt, als ortshistorisch ebenso wichtige  Aufgabe des Kommunalarchives das Sammeln und Bewahren von Zeitzeugnissen z.B. aus Nachlässen, von Fotos, Filmen, Postkarten, Sterbebildern, privaten Dokumenten wie Tagebüchern oder Briefen oder auch niedergeschriebenen Erinnerungen. Hier freue ich mich sehr über jede Mithilfe und Unterstützung von Glonner Bürgerinnen und Bürgern, die solche Dokumente dem Archiv in Original oder Kopie zur Verfügung stellen.

Als ich im Mai 2017 mit der schönen Aufgabe betraut wurde für die Gemeinde Glonn ein Archiv aufzubauen, befand sich das „Gedächtnis der Gemeinde“ zum größten Teil noch im Keller des Rathauses, insgesamt existierten circa 130 laufende Meter an Akten, Papieren, Amtsbüchern, Karteien, Fotos, Büchern – der Beginn der kontinuierlichen Aufzeichnungen zum Beispiel bei den Ratsprotokollen oder den Kassenbücher beginnt in den 1850er Jahren.

Auch wenn inzwischen über 2000 Dokumente digital auffindbar sind, wird es doch noch einige Zeit dauern, dieses historische Gedächtnis des Marktes aus dem Dämmerschlaf zu reißen. Die Dokumente aus der Zeit von 1850 bis ca.1915  sind zudem meist in einem schlechten Zustand, aus dem Zusammenhang gerissen und natürlich durchgehend handschriftlich und in alter deutscher Schrift, bzw. Sütterlin verfasst. Zumindest einige davon sollten zur besseren Zugänglichkeit für die zukünftigen Nutzer transkribiert werden, (z.B. Ratsprotokolle; Gewerbeverzeichnisse, Gemeinderevisionen, Verhandlungen über Bauvorhaben, etc…). Trotzdem steht das Archiv natürlich schon jetzt allen an Orts- oder Familiengeschichte interessierten Bürgerinnen und Bürgern, für Forschungsarbeiten oder Veröffentlichungen, für Öffentlichkeitsarbeit oder Bildungs- und Kulturarbeit (z.B. Zusammenarbeit mit Schülerinnen und Schülern) zur Verfügung und ich freue mich, jede Anfrage nach Kräften zu unterstützen.